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   BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21   

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https://dejure.org/2022,6397
BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21 (https://dejure.org/2022,6397)
BGH, Entscheidung vom 16.02.2022 - 2 StR 399/21 (https://dejure.org/2022,6397)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 2 StR 399/21 (https://dejure.org/2022,6397)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Annahme zu Gunsten des Angeklagten, Zweifel theoretischer Natur, vernünftige Zweifel)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 212 StGB
    Beweiswürdigung im Strafurteil: Anforderungen an die Darlegung begründeter Zweifel bei einem Freispruch vom Totschlag

  • IWW

    § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliches Unterlassen der Berücksichtigung der Voraussetzungen der richterlichen Überzeugungsbildung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Gerichtliches Unterlassen der Berücksichtigung der Voraussetzungen der richterlichen Überzeugungsbildung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.09.2017 - 2 StR 146/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
  • BGH, 10.11.2021 - 5 StR 127/21

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Zweifel; unbegründete Annahmen zugunsten des

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
  • BGH, 30.07.2020 - 4 StR 603/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
  • BGH, 21.11.2017 - 1 StR 261/17

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Umgang mit vorherigen, widerlegten Einlassungen

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung bei einem Freispruch aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Urteil vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; Urteil vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17; s.a. Gerson, StraFo 2022, 2, 7; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 8).
  • BGH, 12.07.2017 - 1 StR 535/16

    Freispruch im Fall des Vorwurfs des Betrugs im Zusammenhang mit der Abrechnung

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung bei einem Freispruch aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Urteil vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; Urteil vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17; s.a. Gerson, StraFo 2022, 2, 7; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 8).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten von Annahmen auszugehen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 27. September 2017 - 2 StR 146/17, NStZ-RR 2017, 383; Urteil vom 22. September 2016 - 2 StR 27/16; BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - 4 StR 603/19, NStZ 2021, 116; Urteil vom 10. November 2021 - 5 StR 127/21).
  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Mit der Aufhebung des Urteils erledigt sich zugleich die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung über Entschädigung des Angeklagten wegen erlittener Untersuchungshaft; dieses Rechtsmittel ist gegenstandslos geworden (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, NJW 2002, 1211, 1216; MüKo-StPO/Kunz, StrEG § 8 Rn. 71 mwN).
  • BGH, 11.05.2017 - 4 StR 554/16

    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung bei einem Freispruch aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Urteil vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; Urteil vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17; s.a. Gerson, StraFo 2022, 2, 7; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 8).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung bei einem Freispruch aber auch, wenn der Tatrichter an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt und nicht beachtet hat, dass eine absolute, das Gegenteil denknotwendig ausschließende und von niemandem anzweifelbare Gewissheit nicht erforderlich ist; denn für eine Verurteilung genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das vernünftige und nicht bloß auf denktheoretische Möglichkeiten gegründete Zweifel nicht zulässt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2017 - 1 StR 535/16; Urteil vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16; Urteil vom 11. Mai 2017 - 4 StR 554/16; Urteil vom 21. November 2017 - 1 StR 261/17; s.a. Gerson, StraFo 2022, 2, 7; LR/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 8).
  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    Die zugrundeliegende Beweiswürdigung erweist sich - auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2022 - 2 StR 399/21, NStZ-RR 2022, 146, 147 mwN) - als durchgreifend rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 06.12.2023 - 2 StR 270/23

    Störung der Totenruhe

    Was völlig abseits liegt, darf und muss außer Betracht bleiben (BGH, Urteil vom 16. Februar 2022 - 2 StR 399/21, NStZ-RR 2022, 146).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Revision mit der Rüge der Verletzung materiellen Rechts bei der Verurteilung des

    Die zugrundeliegende Beweiswürdigung erweist sich - auch eingedenk des eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2022 - 2 StR 399/21, NStZ-RR 2022, 146, 147 mwN) - als durchgreifend rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22

    Beweiswürdigung (Einlassung des Angeklagten: eigenständige und kritische

    Die den Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung begegnet - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2022 - 2 StR 399/21, NStZ-RR 2022, 146, 147) - in mehrfacher Hinsicht durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
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